Rettungsmedaille

Rettungsmedaille
Rẹt|tungs|me|dail|le 〈[-daljə] f. 19Medaille als Auszeichnung für die Rettung eines Verunglückten unter Einsatz des eigenen Lebens

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Rẹt|tungs|me|dail|le, die:
Medaille, die an Personen verliehen wird, die unter Einsatz des eigenen Lebens jmdn. aus Lebensgefahr gerettet haben.

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Rettungsmedaille
 
[-daljə], Lebensrettungsmedaille, staatliche Auszeichnung für Rettung aus Lebensgefahr unter Einsatz des eigenen Lebens, erstmals 1774 von der Royal Humane Society, London, verliehen. In Preußen wurde am 6. 3. 1802 eine nicht tragbare »Erinnerungsmedaille« für Rettung aus Gefahr gestiftet, die auch weiter bestehen blieb, als am 1. 2. 1833 von König Friedrich Wilhelm III. die am Band tragbare Rettungsmedaille geschaffen worden war. Dem Beispiel schlossen sich fast alle deutschen und viele ausländische Staaten an. 1934 wurden die Rettungsmedaillen deutscher Länder vom Reich übernommen. Das Band der Rettungsmedaille blieb orange mit zwei weißen Seitenstreifen. Nach 1945 haben fast alle Länder der Bundesrepublik Deutschland neue Rettungsmedaillen gestiftet, die sich - außer denen in Bremen, Hamburg und Bayern - in Gestalt und Band an die Rettungsmedaillen von 1833 und 1934 anschließen.
 
In Österreich ist die Verleihung der Rettungsmedaille ebenfalls Landessache. - In der Schweiz wird die häufig mit einer Geldprämie verbundene »Silberne Carnegie-Medaille« für Lebensrettung verliehen.

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Rẹt|tungs|me|dail|le, die: Medaille, die an Personen verliehen wird, die unter Einsatz des eigenen Lebens jmdn. aus Lebensgefahr gerettet haben; Lebensrettungsmedaille.

Universal-Lexikon. 2012.

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